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Das Thema 'Heizung wird von Teilen der Medien, an der Spitze natürlich BILD, aber auch der Regierungspartzei FDP zur Schicksalsfrage hochstilisiert.
Natürlich haben Menschen Angst vor Veränderungen, vor allem wenn diese auch noch mit möglichen zusätzlichen finanziellen Belastungen verbunden sind.
Den Menschen vorzugaukeln, die Klimakrise liesse sich ohne Veränderungen bewältigen, ist unseriös. Wir werden nicht auf Techniken der Zukunft bauen können, bei denen fraglich ist, ob überhaupt und wann diese greifen können. Wir werden um Veränderungen im persönlichen Bereich, in unserem Verhalten nicht herumkommen.
Wir hängen hier einige aktuele Links und Texte an, die mehr Sachlichkeit in die Diskussion bringen und deutlich machen sollen, dass wir beim Klimaschutz durchasu auch die soziale Komponente im Auge haben.
02. Juni 2023 | Bundesverband
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird weiterhin heiß diskutiert und es kursieren viele Halbwahrheiten und Falschinformationen. Wir wollen gemeinsam für Aufklärung sorgen und euch dabei unterstützen, die vielen Fragen von Bürger*innen zum Thema Heizen zu beantworten. Denn mit dem GEG sorgen wir für eine sozial gerechte Wärmewende!
Ausführliche Infos zum GEG findet ihr unter folgenden Links:
https://www.gruene.de/artikel/klimaschonendes-heizen-gebaeudeenergiegesetz-geg
https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/GEG/faq-geg.html
https://sh-gruene.de/blog/2023/04/17/faktencheck-was-passiert-mit-meiner-heizung/
https://www.gruene.de/artikel/klimaschonendes-heizen-gebaeudeenergiegesetz-geg
www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/GEG/faq-geg.html
Die wichtigsten Argumente, das Thema 'Heizungen' anzugehen, sind sicherlich:
Warum brauchen wir das Gebäudeenergiegesetz?
Gibt es ab 2024 eine sofortige Austauschpflicht?
Nein. Das Gesetz gilt nur für neue Heizungen. Wenn die alte Heizung ordnungsgemäß funktioniert, darf sie wie bisher weiter betrieben werden. Bestehende Heizungen können ebenso weiterhin repariert werden.
Schleswig-Holstein ist übrigens Vorreiter, denn hier gilt seit dem 01.07.2022, dass beim Austausch oder Einbau der Heizungsanlage mindestens 15 Prozent des jährlichen Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden müssen. Verankert ist das im Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein. Das Betriebsverbot für über 30 Jahre alte Öl- und Gas-Heizkessel wurde – mit einigen Ausnahmen - übrigens schon von der großen Koalition 2022 verabschiedet. Im aktuellen Gesetzentwurf sind für diesen Bereich keinerlei Änderungen oder Verschärfungen vorgesehen.
Wie wird der soziale Ausgleich für Immobilienbesitzer*innen und Mieter*innen gestaltet?
Wir gestalten die Wärmewende sozial. Es sind pragmatische Übergangslösungen und Übergangsfristen vorgesehen, die Planungs- und Investitionssicherheit für den Umstieg auf eine Erneuerbaren-Heizung sichern und Überforderungen entgegenwirken. Mieter*innen werden vor hohen Betriebskosten geschützt und in bestimmten Fällen können Eigentümer*innen komplett von der Pflicht befreit werden, wenn etwa eine unbillige Härte nachgewiesen wird.
Ein weiterer Baustein für faire Wärme ist die soziale Abfederung durch Förderprogramme. Dafür greifen wir den Immobilienbesitzer*innen mit gezielter finanzieller Unterstützung und klaren, planungssicheren Ausgestaltungsmöglichkeiten unter die Arme. Für Wärmedämmung, den Einbau von mit erneuerbaren Energien betriebenen Heizungen und Wärmenetze steht allein 2023 ein Fördervolumen von 13 Milliarden Euro zur Verfügung.
Wer sein Haus nicht sofort dämmen kann, hat die Option einer Hybridheizung, bei der an besonders kalten Tagen ein Gaskessel anspringt. Dadurch kann die Wärmepumpe gleich richtig dimensioniert werden, läuft effizient und bei späterer Dämmung kann der Spitzenlastkessel einfach ausgebaut werden. Die Technik Wärmepumpe hat sich in den letzten Jahren übrigens deutlich entwickelt und kann auch in Reihenhäusern eingesetzt werden.
Sind Industrie und Handwerk darauf vorbereitet?
Im Koalitionsvertrag haben wir bereits 65 Prozent erneuerbare Wärme vereinbart. Die Hersteller*innen von Heizungstechnik haben sich darauf eingestellt und Investitionen in Millionenhöhe in die Umstellung der Produktion und die Fortbildung der Beschäftigten investiert. Sie erwarten von uns die Planungssicherheit, dass jetzt nicht alles wieder zurückgedreht wird. Ein genauer Fahrplan für den Hochlauf wurde mit allen wichtigen Akteur*innen und Vertreter*innen des Handwerks auf zwei Wärmepumpengipfeln abgesprochen. Wir haben uns also intensiv darum gekümmert, dass sich alle betroffenen Bereiche auf einen Hochlauf der Produktion und des Einbaus einstellen.
In Schleswig-Holstein gilt die Veränderung (15 Prozent erneuerbare Energie bei neuen Anlagen) schon seit letztem Sommer. Die Betriebe haben sich darauf eingestellt, die Beantragung von Fördermitteln läuft gut, aber es gibt derzeit Lieferengpässe. Weitere Produktionsanlagen sind im Bau.
Was ist mit dem Einbau einer Biomasseheizung (Holzheizung, Pelletheizung, etc.)?
Da nachhaltig erzeugte Biomasse nur begrenzt verfügbar ist und durch Nachfrage in verschiedenen Sektoren voraussichtlich teurer wird, sollte diese Option nur in Bestandsgebäuden genutzt werden, in denen andere Lösungen nicht sinnvoll oder machbar sind, z.B. in Gebäuden, die schwer zu sanieren oder denkmalgeschützt sind. Aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit von Biomasse wird diese Option bisher auf bestehende Gebäude begrenzt. Hintergrund ist, dass neue Gebäude so ausgelegt werden können, dass keine hohen Vorlauftemperaturen benötigt werden und die Gebäude- wegen der Wärmeschutzvorschriften sowieso so geplant werden müssen, dass die anderen Erfüllungsoptionen ohne Probleme genutzt werden können.
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