Unsere Anträge in der Stadtvertretung und den Ausschüssen

Die politischen Parteien bringen ihre Vorstellungen, Pläne und Wünsche für Glinde und seine Bürger in Form von Anträgen in die Fachausschüsse und und in die Stadtvertretung ein.

Wir möchten hier einen Überblick über unsere Arbeit geben und über die Anträge informieren, die wir zur Gestaltung des gemeinsamen Lebens in Glinde in die entsprechenden Gremien einbringen.

Kulturausschuss am 7. Oktober 2024 und Bauausschuss am 7. November 2024

Kulturausschuss am 7. Oktober 2024 und Bauausschuss am 7. November 2024

Antrag zur Räumung des Platzes am Mühlenteich

Antrag
Die beiden Lagerflächen am Kupfermühlenweg werden geräumt und gereinigt, Müll wird entsorgt, wuchernde Pflanzen werden zurückgeschnitten. Der Parkplatz wird den Besuchern des Naherholungsgebietes und der Kupfermühle wieder uneingeschränkt zur Verfügung gestellt. Die freie Fläche neben dem Wald dient künftig wieder als Veranstaltungsplatz.
Die Arbeiten werden umgehend ausgeführt. Soweit die Glinder Verwaltung dies nicht selbst leisten kann, werden Externe beauftragt.

Sachverhalt
Am Kupfermühlenweg gibt es neben dem Parkplatz eine freie Fläche – gelegen zwischen dem Stadtwald und dem Mühlenteich –, die in früheren Jahren frei zugänglich war. Dort hat z.B. die Freiwillige Feuerwehr Glinde alljährlich ein Osterfeuer veranstaltet.
Diese Fläche ist inzwischen durch eine Schranke gesperrt und dient als Lager- bzw. Müllplatz. Es finden sich dort verrottete Baumstämme, Haufen aus demolierten Gehwegplatten, alte Paletten, Sandhaufen sowie Metall- und Kunststoffabfälle. Unklar ist, was sich in den Haufen an den Rändern des Platzes unter den überwuchernden Pflanzen verbirgt.
Ähnlich sieht es weniger Meter weiter am Mühlenteich-Parkplatz aus: Ein Teil des Platzes dient als Lager für Betonsteine, Schüttgut, Kabeltrommeln und Rohre. Dazwischen Haufen aus Betonbrocken, alten Gehwegplatten, aufgenommenen Asphaltstücken und trockenes Gestrüpp.

Begründung
Die beiden Lagerflächen liegen im Zentrum des Glinder Naherholungsgebietes zwischen Kupfermühle, Mühlenteich und Wald. Die Plätze schränken die Nutzung dieser zentralen Flächen ein, sie wirken verwahrlost und vermüllt. Der Eindruck des Naherholungsgebietes wird negativ beeinflusst. In den Jahren 2023 und 2024 konnten wegen der Nutzung durch das Bauamt keine Osterfeuer stattfinden.
Die Stadt hat bereits 2021 anlässlich der Schaffung eines Lager- und Bereitstellungsplatzes am Papendieker Redder angekündigt, die Lagerflächen am Kupfermühlenweg aufzugeben, da am neuen Platz die Lagerung größerer Mengen Schüttgut / Materialien beabsichtigt sei, um die Abläufe des Betriebshofes effizienter zu gestalten. Damit besteht keine Notwendigkeit, in enger räumlicher Nähe drei solche Plätze zu unterhalten. Es wird vielmehr Zeit für die angekündigte Effizienzsteigerung. Der neue Platz ist erkennbar groß genug, das bisher offen gelagerte Material aufzunehmen, besonderer Maßnahmen bedarf es dazu nicht.
Die Nutzung als Veranstaltungsplatz z.B. durch die FF Glinde sollte wieder ermöglicht werden. Diese Veranstaltungen waren nicht nur bei den Glinder Bürgern und Familien beliebt, sondern waren eine Werbung über die Stadtgrenzen hinaus. Sie waren Traditionspflege und ein Highlight im Glinder Veranstaltungskalender zugleich. Die Feuerwehr hat signalisiert, dass 2025 wieder ein Osterfeuer stattfinden könnte.

Hauptausschuss am 17. September 2024 und Bauausschuss am 19. September 2024

Hauptausschuss am 17. September 2024 und Bauausschuss am 19. September 2024

Einstellung der Planungskosten für Um- und Erweiterungsbau in den Haushalt 2025

Antrag:
Die Planungskosten für die Durchführung des Um- und Erweiterungsbaus an der Freiwilligen Feuerwehr Glinde Phasen 1 bis 9 werden im Haushalt 2025 bereitgestellt.

Begründung:
Die Verwaltung hat in ihrer Beschlussvorlage VO/0222/24/XVIII erklärt, aufgrund steigender Mitgliederzahlen, Umstellung des Fahrzeugkonzeptes, diverser Materialeinlagerungen aus dem Bereich des Katastrophenschutzes und Schaffung von hauptamtlichen Kräften werde ein Um- und Erweiterungsbau der FF Glinde als dringend notwendig angesehen. Zudem habe die Feuerwehrunfallkasse in Ihrem Bericht vom 19.05.2022 Sicherheitsmängel aufgelistet, die nur durch einen Um- und Erweiterungsbau zu beheben seien.
In der Bauausschussitzung am 05.10.2023 und der Finanzausschusssitzung am 06.11.2023 sei über das weitere Vorgehen zum Um- und Erweiterungsbau Einigkeit erzielt worden (vgl. VO/0073/23/XVIII, Antrag der FDP-Fraktion, Bereitstellung von Mitteln für die externe Planung der Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses). 2024 wurden Gelder für die Planungsphase mit dem Ziel eingeworben, im Jahr 2026/2027 mit dem Um- und Erweiterungsbau zu beginnen.
Mit der Beschlussvorlage VO/0222/24/XVIII vom 18. Juli 2024 schlägt die Verwaltung nunmehr u.a. vor, die Planungskosten Phase 1-3 in Höhe von 150.000 € beim Kostenträger 111510 – Oher Weg 8 – Sachkonto 54310001 für den Haushalt 2025 bereit zu stellen. Die Planungskosten für die Phasen 4 bis 9 i.H.v. 445 Tsd. Euro werden in der Vorlage nicht berücksichtigt.
Da der Abschluss der Phase 3 bereits vor dem Jahresende 2025 zu erwarten ist, ist die lückenlose Fortführung der Planung mit dem Vorschlag der Verwaltung nicht gewährleistet. Dies ist angesichts der Dringlichkeit des Vorhabens und der überfälligen Beseitigung der Sicherheitsmängel nicht akzeptabel.
Die zügige Fortführung des Baues mit dem beabsichtigen Baubeginn setzt die zeitgerechte Veranschlagung aller Planungsmittel voraus. Selbst wenn diese Mittel nur teilweise erforderlich wären, bestünde kein Konflikt mit den Beschränkungen des Runderlasses zu § 78 Absatz 1 Nummer 2 der Gemeindeordnung i. V. m. §10 Absatz 3 GemHVO – Veranschlagung von Investitionsmaßnahmen –, da Planungsmittel hiervon ausdrücklich ausgenommen sind.
Weitere Verzögerungen im Planungsverfahren sind angesichts der nach wie vor bestehenden Sicherheitsmängel aber auch der unzureichenden sanitären Anlagen im Feuerwehrgebäude weder den Angehörigen der FF Glinde noch der Glinder Bevölkerung vermittelbar.

Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz am 12.10.2023

Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz am 12.10.2023

Installation von PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden im Jahr 2024

Antrag:

Die Fraktion Bündnis 90/ die Grünen beantragt die Aufnahme der von Frau Schill benötigten und in der Sitzung am 12.10.2023 darzustellenden Aufwände für die Realisierung bzw. Planung von PV-Anlagen auf den dafür geeigneten öffentlichen Gebäuden der Stadt Glinde in den Haushalt für das Jahr 2024.

Der letztlich gestellt Antrag nach Vortrag von Frau Schill lautete:

Die Fraktion Bündnis 90/ die Grünen beantragt die Aufnahme von brutto 325.000 € für die Realisierung bzw. Planung einer PV-Anlage auf dem von Frau Schill dargestellten Gebäude der Gemeinschaftsschule Wiesenfeld in den Haushalt für das Jahr 2024.

Begründung:

Aufgrund der prekären personellen Situation der Verwaltung auch im Bereich des GLM ist die notwendige Unterstützung der Klimaschutzmanagerin bei der Umsetzung notwendiger Maßnahmen zum Klimaschutz derzeit nicht gegeben, was dazu führt, dass die dringend notwendige Umsetzung und Planung klimaschutzfördernder Maßnahmen nicht in Angriff genommen werden können.

Die Ausführungen von Frau Schill zu dem Thema haben verdeutlicht, dass zum einen sie selbst durchaus die Kapazitäten bei sich sieht, zumindest das Projekt „PV Anlagen auf öffentlichen Gebäuden“ im kommenden Jahr in Planung und Umsetzung zu begleiten und zum anderen Vorarbeiten wie Potenzialanalysen und teilweise auch die Berechnung der Statik schon vorliegen.

Es fehlen jedoch innerhalb der Verwaltung die Kapazitäten, die ingenieurstechnischen Zuarbeiten zu leisten, weshalb Frau Schill vom AUK in der Sitzung am 14.09.2023 beauftragt wurde, eine Kosteneinschätzung betreffs des Einkaufs externer Expertise zu ihrer Unterstützung zur Sitzung am 12.10.2023 vorzulegen.

Stadtvertretung 13.07.23

Stadtvertretung 13.07.23

Vorabstreichungen im Haushalt durch die Kämmerei

Der Bürgermeister wird gebeten, zu dem folgenden Sachverhalt Stellung zu nehmen:

Im Sozialausschuss am 27.06.2023 wurde der Politik bekannt, dass in den vergangenen Jahren die Mängel in Kitas und Horten der Verwaltung bekannt waren und entsprechende Mängellisten inkl. der Anträge für Mittel vorlagen, um diese Mängel zu beheben. Diese Mittel sind in der Haushaltsplanung durch das Bauamt und die Kämmerei aus dem Haushalt gestrichen worden und die Notwendigkeit für diese Mittel sowie die entsprechende Planung der verantwortlichen Sachgebiete wurde der Politik so vorenthalten.

Ähnlich wurde bei der Streichung von 30.000 € für die Jugendfeuerwehr im Haushalt 2023 durch die Kämmerei verfahren, die den Haushaltsbedarfsplan der Feuerwehr bereinigte, bevor er der Politik zu Kenntnis gebracht wurde bzw. gebracht werden sollte.

Nach Stellungnahme des BM stellen wir folgenden Antrag zu Diskussion:

Die Verwaltung wird aufgefordert, zukünftige Haushaltsvorschläge unbereinigt der Politik vorzulegen. Für den Fall, dass die Verwaltung die Meinung vertritt, dass bestimmte beantragte Mittel gestrichen bzw. nicht bewilligt werden sollten, ist die Verwaltung eingeladen, entsprechende Begründungen zu den Haushaltspunkten vorzutragen, die der Politik als Entscheidungshilfen dienen sollen und können.

 

Begründung:

Als Bündnis 90 / Die Grünen sind wir der Meinung, dass die Entscheidung darüber, ob Mittel für eine Maßnahme notwendig sind bzw. eine Maßnahme umgesetzt werden oder aus dem Haushalt gestrichen werden sollte, allein der Politik obliegen muss.

Die Haltung des Kämmerers, dass die Politik mehr oder weniger haltlos Geld ausgibt ist bekannt und die daraus folgende restriktive Geldpolitik grundsätzlich durchaus begrüßenswert.

Das darf in unseren Augen aber nicht so weit gehen, dass Sachverhalte bzw. Entscheidungen der Politik nicht mehr bekannt gemacht und aus der Hand genommen werden. Hier überschreitet die Verwaltung unserer Meinung nach die Grenzen ihrer Kompetenzen.

Die Grünen bitten die Fraktionen von CDU, SPD und FDP, dieses Anliegen zu unterstützen.

 

Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Politik und Verwaltung werden nun praktikable Spielregeln erarbeiten müssen.

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