21.06.18 –
Wussten Sie eigentlich, dass . . .
nicht nur die Mitglieder der Gemeindevertretung, sondern auch jede Bürgerin und jeder Bürger die Möglichkeit hat, einen Antrag an die Gemeinde zu stellen? Diese Anträge müssen nicht zwingend von der Gemeidevertretung behandelt-, sondern können auch auf dem Verwaltungsweg bearbeitet werden.
Die Gemeindevertretung wird aber auf jeden Fall durch ihren Vorsitzenden (Bürgermeister oder Stadtverordnetenvorsteher) über solche Anträge und die daraus resultierende Antwort oder Maßnahme informiert.
Auch hier gibt es selbstverständlich in jedem Bundesland eigene Regelungen. Der Bürgerantrag als politische Mitwirkungsmöglichkeit wird in der Praxis jedoch kaum angewandt. Das liegt unter anderem daran, dass er den wenigsten nicht bekannt sein dürfte. Was hiermit allerdings obsolet ist.
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